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Auch Kinder mit seelischen, geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen unterliegen in Deutschland der Schulpflicht. Um allen Kindern eine gelingende Teilhabe an der Schule zu ermöglichen, gibt es die Möglichkeit Kindern mit seelischen, geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen eine Schulassistenz an die Seite zu stellen. Die Schulassistenz schafft die Basis für die bestmögliche individuelle Entwicklung des Kindes mit dem Ziel der selbstständigen Teilnahme des Schülers am Unterricht. Im Mittelpunkt der Maßnahme steht das Wohl des Schülers/der Schülerin.
Dieses setzt voraus, dass die individuelle Lebenslage, die Bedürfnisse, Erwartungen und Möglichkeiten des Schülers/der Schülerin berücksichtigt werden.
Besonders wichtig für eine erfolgreiche Schulassistenz ist für uns eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Schüler/Schülerin und Schulassistenz sowie eine von Akzeptanz, Verständnis und Respekt getragene Haltung aller am Prozess beteiligten Personen.
Die Kooperation erfordert gute Absprachen und eine Einbindung in Teamgespräche. Ausgehend vom individuellen Förderplan, tragen die Lehrkräfte die Gesamtverantwortung für das schulische Lernen des Schülers.

Unser Angebot

  • Begleitung von Kindern mit drohender seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII
  • Begleitung von Kindern mit körperlicher und geistiger Behinderung nach §§ 53/54SGB XII

 

Aufgaben der Schulassistenz

  • Unterstützung bei der Aneignung der Lerninhalte
  • Förderung der Integration in den Klassenverband
  • Mitarbeit bei der Strukturierung des Schulalltags
  • Hilfen bei der Sozialisation und Kommunikation, d.h. Zusammenarbeit mit den Mitschülern und Mitschülerinnen und Integration ins Unterrichtsgeschehen.
  • Insbesondere bei körperlichen Einschränkungen Hilfe bei der Kommunikation z.B.
  • mittels technischer Hilfen, Methoden der Unterstützten bzw. Gestützten Kommunikation
  • Erweiterung von Sozialkompetenz, Aufbau von Eigenverantwortung beim Schüler bzw. bei der Schülerin und Anleitung zur Selbständigkeit
  • Unterstützung, Anleitung, Durchführung lebenspraktischer Verrichtungen, wie pflegerische und medizinische Versorgungstätigkeiten, Nahrungsaufnahme usw.
  • Ermöglichung der Teilnahme an schulischen Aktivitäten (z.B. Klassenfahrten)
  • Verständnis und Unterstützung bei unangemessenen Verhaltensweisen (z.B. Hilfestellung zur Verhaltensregulation bei Fremd -und Autoaggressionen, Alternativen erkennen, Kontexte vereinfachen)
  • Interessen des Schülers gegenüber den Mitschülern und Mitschülerinnen und anderen Personen Vertreten („Sprachrohr“ für das Kind sein)
  • Mitarbeit bei der Umsetzung von Förderplänen
  • Dokumentation und/oder Mitarbeit bei der Erstellung von Berichten (Hilfeplan etc.)
  • Kooperation mit Eltern, Lehrkräften, Therapeuten in allseitiger Absprache im Klassenteam